Geschäftsbedingungen
Artikel 1 - Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ::
1. Betrachtung: Die Zeit, in der die andere Partei ihr Rückzugsrecht nutzen kann;
2. Andere Partei: die natürliche oder juristische Person, mit der die Vereinbarung zur Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen von Bladi Shop ist geschlossen
3. Tag: Kalendertag;
4. Rücktrittsrecht: Die Möglichkeit für die andere Partei, die abgelegene Vereinbarung innerhalb der kühlenden Zeitraum zu unterlassen;
5. Unternehmer: die natürliche oder juristische Person, die der anderen Partei Produkte und/oder Dienstleistungen aus der Ferne anbietet;
6. Entfernungsvereinbarung: Eine Vereinbarung, in der im Kontext eines vom Unternehmers organisierten Verkaufssystems und/oder -dienstleistungen bis und einschließlich der Schlussfolgerung der Vereinbarung ausschließlich aus einer oder mehreren Techniken für die Fernkommunikation bestehen.
7. Technologie für die Fernkommunikation: bedeutet, dass sie verwendet werden können, um eine Vereinbarung abzuschließen, ohne dass die andere Partei und der Unternehmer gleichzeitig im selben Raum zusammenkommen.
Artikel 2 - Identität des Unternehmers
Bladi z.B.
Artikel 3 - Anwendbarkeit
1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für jedes Angebot des Unternehmers und für jeden Abschluss einer Entfernung zwischen Unternehmer und der anderen Partei.
2. Bevor die Entfernungsvereinbarung abgeschlossen ist, wird der Text dieser allgemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei zur Verfügung gestellt. Wenn dies nicht einigermaßen möglich ist, wird vor dem Abschluss der Entfernungsvereinbarung angegeben, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Unternehmer angesehen werden können und auf Antrag der anderen Partei so bald wie möglich von der Verantwortung gesendet werden.
3. Wenn die Entfernungsvereinbarung elektronisch abgeschlossen ist, entgegen dem vorherigen Absatz und vor Abschluss der Entfernungsvereinbarung kann der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei so verfügbar gemacht werden, dass dies durch dies ist Die andere Partei kann auf einfache Weise auf einem nachhaltigen Datenbetreiber gespeichert werden. Wenn dies nicht einigermaßen möglich ist, wird vor Abschluss der Entfernungsvereinbarung angegeben, wo die allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch berücksichtigt werden können und dass sie auf Anfrage des Gegenseite.
4. Für den Fall, dass spezifische Produkt- oder Dienstleistungsbedingungen zusätzlich zu diesen allgemeinen Bedingungen gelten Bedingungen sind am günstigsten.
Artikel 4 - Das Angebot
1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder Bedingungen unterliegt, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.
2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um eine gute Einschätzung des von der anderen Partei möglichen Angebots vorzunehmen. Wenn der Unternehmer Bilder verwendet, sind sie eine wahrheitsgemäße Darstellung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Offensichtliche Fehler oder offensichtliche Fehler im Angebot binden den Unternehmer nicht.
3. Jedes Angebot enthält solche Informationen, dass es der anderen Partei klar ist, welche Rechte und Verpflichtungen der Annahme des Angebots beigefügt sind. Dies betrifft insbesondere:
- der Preis einschließlich Steuern;
- die möglichen Lieferkosten;
- Die Art und Weise, wie die Vereinbarung abgeschlossen wird und welche Maßnahmen dafür Maßnahmen erforderlich sind;
- ob das Abhebungsrecht gilt oder nicht;
- Zahlungsmethode, Lieferung und Ausführung der Vereinbarung;
- ob die Vereinbarung nach der Schlussfolgerung archiviert wird und wenn ja, wie sie für die andere Partei konsultiert werden kann;
- die Art und Weise, wie die andere Partei vor Abschluss der Vereinbarung die von ihm im Kontext der Vereinbarung bereitgestellten Informationen überprüfen und, falls gewünscht, erholen;
- alle anderen Sprachen, in denen neben Niederländisch die Vereinbarung abgeschlossen werden kann;
Artikel 5 - Die Vereinbarung
1. Die Vereinbarung, vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 4, wird zum Zeitpunkt der Annahme durch die andere Partei des Angebots und die Einhaltung der festgelegten Bedingungen abgeschlossen.
2. Wenn die andere Partei das Angebot elektronisch angenommen hat, bestätigt der Unternehmer sofort den Erhalt der Annahme des Angebots elektronisch. Solange der Erhalt dieser Annahme vom Unternehmer nicht bestätigt wurde, kann die andere Partei die Vereinbarung kündigen.
3. Wenn die Vereinbarung elektronisch abgeschlossen ist, wird der Unternehmer entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die elektronische Datenübertragung zu sichern und eine sichere Webumgebung zu gewährleisten. Wenn die andere Partei elektronisch bezahlen kann, wird der Unternehmer zu diesem Zweck geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
4. Der Unternehmer kann - innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen - darüber informieren, ob die andere Partei seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann, sowie alle diese Tatsachen und Faktoren, die für eine separate Zwischenstufe der Entfernungsvereinbarung wichtig sind. Wenn der Unternehmer auf der Grundlage dieser Untersuchung einen guten Gründe hat, die Vereinbarung nicht abzuschließen, ist er berechtigt, eine Anordnung oder Anfrage abzulehnen oder besondere Bedingungen für die Umsetzung beizubringen.
5. Mit dem Produkt oder der Dienstleistung für die andere Partei sendet der Unternehmer die folgenden Informationen schriftlich oder so, dass es von der anderen Partei auf einem nachhaltigen Datenbadierer auf zugängliche Weise zugänglich gespeichert werden kann:
a.
B. die Bedingungen unter welcher und die Art und Weise, wie die andere Partei das Rückzugsrecht verwenden kann, oder einen klaren Bericht über den Ausschluss des Rückzugsrechtes;
C. die Informationen zu Garantien und vorhandenen Service nach dem Kauf;
D. Die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Informationen, es sei denn, der Unternehmer hat diese Informationen vor der Umsetzung der Vereinbarung bereits der anderen Partei zur Verfügung gestellt.
e. Die Anforderungen an die Stornierung der Vereinbarung, wenn die Vereinbarung eine Dauer von mehr als einem Jahr hat oder eine unbestimmte Zeit ist.
Artikel 6 - Abhebungsrecht
1. Beim Kauf von Produkten hat die andere Partei die Möglichkeit, die Vereinbarung aus 14 Tagen ohne Gründe aufzulösen. Diese Kühlungspanne beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch die andere Partei oder einen Vertreter, der von der anderen Partei im Voraus und dem Unternehmer festgelegt wurde.
2. Während der Abkühlungszeit wird die andere Partei das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur so auspacken oder verwenden, sofern es notwendig ist, zu beurteilen, ob es das Produkt beibehalten möchte. Wenn er sein Abhebungsrecht verwendet, wird das Produkt mit allen gelieferten Zubehör und - falls möglich - in der ursprünglichen Bedingung und der Verpackung an den Unternehmer gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers zurückgegeben.
Artikel 7 - Kosten bei Abhebung
1. Wenn die andere Partei sein Abhebungsrecht nutzt, betragen die Kosten der Rendite für ihr Konto.
2. Wenn die andere Partei einen Betrag gezahlt hat, erstattet der Unternehmer diesen Betrag so schnell wie möglich, aber spätestens 30 Tage nach der Rücksendung oder Abhebung.
Artikel 8 - Ausschluss des Rückzugsrechtes
1. Der Unternehmer kann das Recht des Rückzugs der anderen Partei insofern ausschließen, als die Bestimmungen der Absätze 2 und 3. das Ausschluss des Auszugsrechtes nur dann gilt, wenn der Unternehmer dies eindeutig im Angebot festgelegt hat, zumindest rechtzeitig vor der Schlussfolgerung der Vereinbarung.
2. Ausschluss des Abhebungsrechtes ist nur für Produkte möglich:
a.
B. wer ist eindeutig persönlicher Natur;
C. das kann nicht von ihrer Natur zurückgegeben werden;
D. wer kann schnell verderben oder altern;
e. von denen der Preis an Schwankungen auf dem Finanzmarkt gebunden ist, auf dem der Unternehmer keinen Einfluss hat;
F. für einzelne Zeitungen und Zeitschriften;
G. Für Audio- und Videoaufnahmen und Computersoftware, von der die andere Partei das Siegel gebrochen hat.
H. Für Stoffe. Dafür gilt die legale "Kühlung -Off -Zeit" nicht. Wie im Zivilgesetzbuch 7 Artikel 46d Absatz 4b 1 (Artikel 7: 46d Absatz 4 (b) (1) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Artikel 9 - Der Preis
1. Während des im Angebots angegebenen Gültigkeitszeitraums werden die Preise der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, es sei denn, Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuerpreise.
2. Entgegen dem vorherigen Absatz kann der Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen anbieten, deren Preise an Schwankungen auf dem Finanzmarkt gebunden sind und auf die der Unternehmer keinen Einfluss mit variablen Preisen hat. Diese Knechtschaft an Schwankungen und die Tatsache, dass die genannten Preise sind, sind die Zielpreise mit dem Angebot.
3. Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung sind nur dann zulässig, wenn sie das Ergebnis gesetzlicher Vorschriften oder Bestimmungen sind.
4. Die Preiserhöhung aus 3 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung ist nur zulässig, wenn der Unternehmer dies festgelegt hat und:::
a. Dies ist das Ergebnis gesetzlicher Vorschriften oder Bestimmungen; oder
B. Die andere Partei Die Behörde muss die Vereinbarung mit Wirkung ab dem Tag, an dem die Preiserhöhung beginnt, kündigen.
5. Die im Bereich der Produkte oder Dienstleistungen genannten Preise umfassen die Mehrwertsteuer.
Artikel 10 - Konformität und Garantie
1. Der Unternehmer garantiert, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen die Vereinbarung, die im Angebot angegebenen Spezifikationen, auf die angemessenen Anforderungen der Zuverlässigkeit und/oder der Benutzerfreundlichkeit und der rechtlichen Gesetzgebung zum Datum der Schlussfolgerung der Abkommensbestimmungen und/oder erfüllen staatliche Beschränkungen. Wenn der Unternehmer vereinbart ist, garantiert er auch, dass das Produkt für andere als normale Verwendung geeignet ist.
2. Eine vom Unternehmer, Hersteller oder Importeur gewährte Garantie betrifft die gesetzlichen Rechte und die Behauptungen, die die andere Partei auf der Grundlage der Vereinbarung gegen den Unternehmer geltend machen kann.
Artikel 11 - Lieferung und Implementierung
1. Der Unternehmer wird die größtmögliche Versorgung beim Empfang und bei der Umsetzung von Produktordnungen und bei der Beurteilung von Anwendungen für Dienstleistungen einhalten.
2. Als Lieferort ist die Adresse, die die andere Partei dem Unternehmen bekannt gemacht hat, die Adresse.
3. Mit gebührender Einhaltung dessen, was in Artikel 4 dieser allgemeinen Bedingungen angegeben ist, wird das Unternehmen akzeptierte Bestellungen mit gebührender Geschwindigkeit ausführen, jedoch spätestens 30 Tage, es sei denn, eine längere Lieferzeit wurde vereinbart. Wenn sich die Lieferung verzögert oder wenn eine Bestellung nicht ausgeführt oder nur teilweise ausgeführt werden kann, benachrichtigt die andere Partei dies spätestens 30 Tage nach der Aufgabe der Bestellung. In diesem Fall hat die andere Partei das Recht, die Vereinbarung ohne Kosten und das Recht auf Entschädigung zu kündigen.
4. Im Falle einer Auflösung gemäß dem vorherigen Absatz erstattet der Unternehmer den Betrag, den die andere Partei so schnell wie möglich bezahlt hat, jedoch spätestens 30 Tage nach der Auflösung.
5. Wenn sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich herausstellt, bemüht sich der Unternehmer, einen Ersatzartikel zur Verfügung zu stellen. Es wird spätestens klar und verständlich gemeldet, dass ein Ersatzelement geliefert wird. Für Ersatzgegenstände kann das Auszugsrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten für eine mögliche Rücksendung sind für den Bericht des Unternehmers.
6. Das Risiko von Schäden und/oder Produktverlust liegt beim Unternehmer bis zum Moment der Lieferung an die andere Partei oder einen Vertreter, der dem Unternehmer festgelegt und angekündigt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Die andere Partei ist verpflichtet, die Lieferung zu untersuchen, ob die Produkte der Vereinbarung einhalten. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die andere Partei den Unternehmer so bald wie möglich und in jedem Fall innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach der Lieferung darüber informieren, zumindest nach der Beobachtung, schriftlich und mit Gründen einigermaßen möglich.
8. Wenn gezeigt wurde, dass die Produkte nicht der Vereinbarung entsprechen, hat der Unternehmer die Wahl, die fraglichen Produkte durch neue Produkte zu ersetzen oder den Rechnungswert zu erstatten.
Artikel 12 - Zahlung
1. In dem Maße, in dem es nicht vereinbart wurde Erstellen Sie einen Dienst, dieser Zeitraum, nachdem die andere Partei die Bestätigung der Vereinbarung erhalten hat.
2. Die andere Partei hat die Pflicht, dem Unternehmer sofort Ungenauigkeiten in bereitgestellten oder angegebenen Zahlungsdaten zu melden.
3. Im Falle einer Nichtbezahlung der anderen Partei hat der Unternehmer das Recht, die angemessenen Kosten für die andere Partei zu erheben, vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen.
4. Wenn die Zahlungszeit überschritten wird, wird die andere Partei ab dem Tag, an dem die Zahlung im Verzug hätte erfolgen sollen, in Verzug schuld Betrag von diesem Tag. Wenn die Zahlung nach der Erinnerung durch den Unternehmer stattfindet, schuldet die andere Partei einen Betrag von fünfundzwanzig Euro (25,00 €) den Verwaltungskosten, und wenn der Unternehmer seinen Anspruch auf Sammelantrag ausgelagert Mindestens fünfzehn Prozent (15%) des ausstehenden Betrags, ohne Vorurteil gegenüber der Befugnis des Unternehmers, stattdessen die tatsächlich entsprachen außergerichtlichen Sammelkosten zu beanspruchen.
5. Wenn die andere Partei mit einer Zahlung in Verzug ist, ist der Unternehmer berechtigt, die relevante Vereinbarung und die damit verbundenen Vereinbarungen auszusetzen oder sie zu kündigen.
Artikel 13 - Beschwerdenverfahren
Es kann immer passieren, dass etwas nicht ganz wie geplant ist. Wir empfehlen, dass Sie uns zuerst Beschwerden einreichen die Info@bladi.Geschäft. Wenn dies nicht zu einer Lösung führt, ist es möglich, Ihren Streit zur Mediation über die Webwinkelkeur Foundation über die Vermittlung zu registrieren https://www.webwinkelkeur.nl/kennisbank/consumenten/geschil/. Ab dem 15. Februar 2016 ist es auch für Verbraucher in der EU möglich, Beschwerden über die ODR -Plattform der Europäischen Kommission zu melden. Diese ODR -Plattform finden Sie auf http://ec.europa.eu/odr. Wenn Ihre Beschwerde noch nicht an anderer Stelle verarbeitet wird, können Sie Ihre Beschwerde über die Plattform der Europäischen Union ablegen.
Artikel 14 - Streitigkeiten
1. In Vereinbarungen zwischen dem Unternehmer und der anderen Partei, auf die sich diese allgemeinen Bedingungen beziehen, gilt nur das niederländische Recht.
Artikel 15 - zusätzliche oder verschiedene Bestimmungen
Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind möglicherweise nicht zum Nachteil der anderen Partei und müssen schriftlich oder so aufgezeichnet werden, dass die andere Partei auf einer nachhaltigen Datenbetreiber zugänglich gespeichert werden kann.